Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf unserer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende an eine angemessene, mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang seines Angebotes bei uns, daran gebunden.
Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt oder rechtlich vorgeschrieben ist, inklusive der dann gültigen Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich für unsere Kalkulation Ausschlag gebende Faktoren ändern, behalten wir uns jederzeit vor, die Preise anzupassen. Zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Vertagsabschlüsse sind hiervon nicht berührt, ausser die Umstände erfordern eine Preisanpassung von mehr als 10% des ursprünglichen Kaufpreises. Für diesen Fall gilt der schwebende Vertragsabschluss als aufgehoben. Dies gilt insbesondere für importierte Waren aus Fernost.
Zahlungsbedingungen / Verzugszinsen
4.1 End-Verbrauchergeschäfte:
Unsere Forderungen sind gegen Vorkasse, d.h. vor Übergabe der Ware zu bezahlen.
Skontoabzüge sind nicht berechtigt, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Der Warenversand erfolgt erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto.
4.2 Geschäfte mit gewerblichen Kunden:
Wechsel oder Schecks werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden von uns unabhängig vom Zeitpunkt der Scheck- oder Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest. Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche unserer anderweitig bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
Rücktritt vom Vertrag / Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie im Besonderen Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des uns tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
5.1 Widerrufsrecht
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
Mahn- und Inkassokosten
Die Vertragspartei (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger (axhess GmbH & Co. KG ) entstehenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen.. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 sowie für die Dauer der Verwaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen des Gläubigers, pro Monat einen Betrag von € 1,50 zu bezahlen.
Lieferung, Transport und Annahmeverzug
7.1. Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes: Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" von uns schriftlich bestätigt worden. Bei Streik oder Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer die hierdurch bedingten Verzögerung. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls der Erbringung vereinbarten Sicherheiten.
7.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Abholung bzw., sofern dies vereinbart ist, mit Absenden der Ware auf den Kunden über.
7.3. Ist ein Versand bestellter Ware erforderlich, erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Firmensitz auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Kunde zu tragen. Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von uns schriftlich übernommen worden.
7.4. Die Lieferung durch uns steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wir werden dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
7.5. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme. Auf Wunsch werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung, von uns oder in unserm Auftrag, durch Dritte erbracht. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten , mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Zustellkosten der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei wir einen Mannstundensatz von 60 Euro ansetzen.
7.6. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,20 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Lagereibetrieb / Spedition einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 14 täigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Es werden Kalendertage als Lauf der Nachfrist angesetzt.
Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir dann erst verpflichtet, sobald der Kunde alle seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, erfüllt hat, insbesondere alle vertraglichen und ggf. technischen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 7 Arbeitstage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
UN Vertragsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
9.1 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
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